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Irreführende Werbung über D65: Degré K gewinnt im Berufungsverfahren gegen Zenium

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Das Gericht hat entschieden, dass die Deckenleuchte Prism von Zenium nicht D65-konform ist, entgegen deren Werbung. Des Weiteren hat das Gericht festgestellt, dass die Norm D65 für Zahnärzte wichtig ist.

Das Berufungsgericht Nancy hat mit Beschluss vom 20. Januar 2016 die einstweilige Verfügung vom 24. November 2014 des Handelsgerichts Nancy gegen die Firma ZENIUM bestätigt. Bei dem Prozess zwischen Degré K und Zenium ging es um die irreführende Werbung von Zenium und die Behauptung, dass deren Lampe Prism die normativen Anforderungen des D65-Tageslichts erfüllt.

Seit über einem Jahr ist Degré K, deren Deckenleuchte Albédo LED D65 offiziell D65-zertifiziert ist, unlauterer Konkurrenz ausgesetzt. Der Vertrieb und die Zahnärzte werden getäuscht. Zenium tritt weiterhin den vollstreckbaren Gerichtsbeschluss mit Füßen.

Nicht aus kommerziellen Motiven, sondern ausschließlich im Namen der Ethik hält es Degré K für inakzeptabel, Zahnärzte und Vertrieb über die Qualität von Beleuchtungsmitteln und eventuelle Risiken zu täuschen, denen Zahnärzte ausgesetzt sind, die sich mit LED-Leuchten ausstatten, die für ihre Arbeitsbedingungen ungeeignet sind.

Der Beschluss hat bestätigt, dass es für Zahnärzte wichtig ist, Leuchtmittel zu verwenden, die D65-konform sind, und Zenium bei Androhung eines Zwangsgelds von 500 Euro je festgestelltem Verstoß untersagt, das Produkt Prism zum Verkauf anzubieten, vorzustellen oder zu vertreiben und dabei schriftlich oder mündlich, in den Medien und auf jede andere Weise zu behaupten, dass ihr Produkt dem Lichtzertifikat D65 entspricht.